rechtfertigen. Umso mehr natürlich wenn die späteren, in der Teilvereinbarung erledigten Vorfälle sowie die - gemäss Zwischenbericht 2 von K___ betroffenen - weiteren Kunden (act. B 5/122/3) in die Betrachtung miteinbezogen werden. - Korrekt ist hingegen der Hinweis (act. B 1 Rz. 77, S. 44 f.), dass sich bei den Verfügungen von Dr. WY___ sel. über die durch den Aktienverkauf gewonnene Liquidität