B 5/2/15). Wieso der Verantwortliche, LU___ sel., unter diesen Umständen nicht als „ungetreuer Bankmitarbeiter“ bezeichnet werden darf (gemäss Duden, das Synonymwörterbuch, sind „untreu, abtrünnig, treulos, unzuverlässig, verräterisch und illoyal“ sinnverwandte Ausdrücke), ist unerfindlich.