eine interne Untersuchung angeordnet, bei der es vor allem um unrechtmässige Transaktionen bei den von LU___ sel. betreuten Kunden gegangen sei (vgl. die Befragung von K___ ). Dazu komme, dass gemäss Zwischenbericht 2 der internen Untersuchung der Beklagten Anzeichen bestanden hätten, dass LU___ sel. seit dem Jahr 2002 in die Investments seiner Kunden bei dieser Bank involviert gewesen sei.