Seite 39 nommen habe, um Fehlinvestitionen und eine schlechte Performance bei den begünstigten beiden Bankkunden auszugleichen. Wenn ein Bankkundenberater sich gegenüber einem Bankkunden in derart offensichtlicher Weise treuwidrig verhalten habe, gehe es wegen des Rechtsmissbrauchsverbots nicht an, dass die Bank sich auf die Genehmigungsfiktion der vom Kunden unterzeichneten Entlastungserklärung berufe. Die Treuepflicht der Bank sei hier im elementarsten Kern verletzt worden.