d) Missbrauch des Vertrauensverhältnisses Mit Verweis auf diverse Einträge im CMS hat das Kantonsgericht erwogen (act. B 4 E. 2.3.1 lit. fe, S. 27 ff.), Vertrauen sei im Bankgeschäft ein integraler und wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Kundenberater LU___ sel. habe zu Dr. WY___ sel. über die Jahre hinweg ein enges Vertrauensverhältnis aufbauen können, wie die verschiedenen privaten Einladungen bei ihm zu Hause oder gar zu Familienfeiern zeigten. Zwischen ihnen habe eine Vertrauensbeziehung, die über eine normale Kundenbeziehung hinausgegangen sei, bestanden.