Seite 30 jedem Fall zu liefernden Belege auf der Transaktionsstufe dienen können (act. B 1 Rz. 53, S. 30). Letztlich sei das Kantonsgericht zum Schluss gelangt, dass keine Indizien dafür vorlägen, dass LU___ sel. die Banklagernd-Post manipuliert habe. Dem sei nichts hinzuzufügen (act. B 1 Rz. 55, S. 31).