Oben wurde dargelegt (E. 2.1.6), dass das EUR Konto Nr. 254-156475.60F dank den Dividendenerträgen im ersten Halbjahr 2008 (vgl. act. B 5/2/14 und B 5/9/46) trotz den von Dr. WY___ sel. veranlassten Überweisungen von EUR 10‘000.00 am 19. März 2008 und EUR 50‘000.00 am 23. September 2008 nicht ins Minus geraten wäre, wenn man die von den Klägern bestrittenen Transaktionen (konkret den Kauf des strukturierten Produktes für EUR 100‘000.00, act. B 5/9/46, und den Kauf von DAB-Titeln für EUR 342‘263.68, act. B 5/2/15) sowie den unstreitig widerrechtlichen Bezug von EUR 45‘000.00 am 14. März 2008 (vgl. act. B 2/11) ausser Acht lässt.