unten E. 2.2.6; stillschweigende Genehmigung durch die Klägerin 2 und Dr. WY___ sel. im April 2009, unten E. 2.2.8, sowie stillschweigende Genehmigung des Klägers 1 und Dr. WY___ sel. nach dem 23. September 2008, unten E. 2.2.9) gelten demgegenüber die allgemeinen rechtsgeschäftlichen Grundsätze (vgl. E. 2.2.4). Seite 25 Wie die Beklagte vorschlägt (vgl. act. B 1 Rz. 34, S. 22), macht es daher Sinn, die einzelnen geltend gemachten Genehmigungshandlungen vor diesem Hintergrund separat zu prüfen. 2.2.6 Genehmigung durch Dr. WY___ sel. vor dem 23. September 2008