Auf diesem Formular sei aber nicht aufgeführt, welche Dokumente sich in der Banklagernd-Post befunden hätten. Zudem könne die mittels der Allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen den Parteien vereinbarte Genehmigungsfiktion höchstens bei einer Unvorsichtigkeit und kleineren Fehlern des Bankkundenberaters greifen, aber keinesfalls bei einer betrügerischen Veräusserung von 3'010 VW-Aktien aus dem Kun-