die Banklagernd-Post bei dieser Besprechung tatsächlich entgegengenommen und durchgesehen habe. Ebenfalls bestritten wird, dass das Couvert mit der banklagernden Post ihm versiegelt übergeben worden sei und sich sämtliche Abrechnungen über die von LU___ sel. ausgeführten Transaktionen im Couvert befunden hätten. Dr. WY___ sel. habe zwar das Formular "Empfangsbestätigung B___ Banklagernde Post" unterschrieben. Auf diesem Formular sei aber nicht aufgeführt, welche Dokumente sich in der Banklagernd-Post befunden hätten.