Auch bei den angeführten Belegstellen in der Duplik wird jeweils geltend gemacht, falls LU___ sel. - hypothetisch unterstellt - eigenmächtig gehandelt hätte, würde in den Wiederanlagen und der Abdisponierung von EUR 60‘000.00 bereits eine Genehmigung des Verkaufes der 3‘010 Aktien liegen (act. B 5/18 Rz. 7 und 22, S. 6 und 15).