116, S. 44): „Dr. WY___ sel. wusste (wenn er denn den Verkauf nicht am Montagmorgen des 17. März 2008 unmittelbar vor oder nach 09.00 Uhr LU___ sel. telefonisch in Auftrag gegeben hätte), dass sich nur noch 1‘000.00 stimmberechtigte VW-Aktien im Depot befunden haben, nachdem er ja über den gesamten Verkaufserlös des Teilverkaufes vom 17. März 2008 höchstpersönlich verfügt hatte, resp. er hätte sich ab 23. September 2008 zumindest ein solches Wissen anrechnen zu lassen“.