der Unterzeichneten: gemeint ist Dr. WY___ sel.] stammte oder er diesen zumindest genehmigt hat […]“. In Rz. 28 (act. B 5/8, S. 16) ist von einer - bestrittenen - telefonischen Verkaufsermächtigung am 17. März 2008, welche aber so oder so nachträglich anerkannt worden sei, die Rede. Später wird erwähnt (act. B 5/8 Rz. 116, S. 44): „Dr. WY__