Unbestritten ist, dass Dr. WY___ sel. die Überweisung von insgesamt EUR 60‘000.00 an die Sparkasse G___ in zwei Tranchen (einmal EUR 10‘000.00 und einmal EUR 50‘000.00) veranlasst hat (act. B 5/13 Rz. 47, S. 17 und B 5/13 Rz. 55, S. 20). Sodann ergibt sich aus der Teilvereinbarung der Parteien vom 18./22. August