Er schliesst sich dieser Meinung an […]“; Eintrag vom 18.06.2003 (S. 8): „[…] Schlage Kunde vor, die Gutschrift aus High-Yield Fonds zur Abzahlung des Lombardkredites zu benutzen; Eintrag vom 08.10.2003 (S. 7): „[…] Vorschlag einen Teil der Strategie- Funds Yield EUR zu verkaufen und CPPT Notes zu zeichnen“ […]“; Eintrag vom 16.09.2004 (S. 7): „Depot besprochen - keine Änderung der Anlagestrategie“; Eintrag vom 07.04.2006 (S. 7): „Mit Kunden Depot besprochen … Anlagestrategie beibehalten“). Diese Betrachtungsweise bekräftigt letztlich auch die Beklagte selbst, wenn sie geltend macht (act. B 1 Rz. 30, S. 20), Dr. WY___ sel. habe sich die Hinweise von LU___