am 14. März 2008 habe er noch kategorisch ausgeschlagen. Wie das Kantonsgericht in seinem Urteil zu Recht feststelle, habe er keine Kenntnis von der aus dem unautorisierten, eigenmächtigen Verkauf der 3‘010 VW-Aktien resultierenden Liquidität gehabt (act. B 9 Rz. 65, S. 27). Diese habe LU___ sel. dazu gedient, die zehn Veruntreuungen vorzunehmen (act. B 9 Rz. 66, S. 27). Denkbar sei, dass Dr. WY___ sel.