Seite 13 Denn ein am 17. März 2008 durch LU___ sel. (unterstellt) ohne Auftrag ausgeführter Verkauf der 3‘010 VW-Aktien habe durch Dr. WY___ sel. und die von ihm umfassend bevollmächtigten Kläger 1 und 2 immer noch nachträglich genehmigt werden können (act. B 1 Rz. 32, S. 21). Und so sei es auch gewesen, wenn wider Erwarten davon ausgegangen werde, dass kein Auftrag erfolgt sei.