Es sei dies gar nicht anders möglich, nachdem Dr. WY___ sel. am 19. März 2008, am 31. März 2008, am 3. Juli 2008, und am 23. September 2008 mit diversen Finanztransaktionen (darunter teilweise Zahlungen an sich selbst) persönlich über den gesamten seinem EUR-Konto gutgeschriebenen Erlös aus dem Verkauf der 3‘010 VW- Aktien vom 17. März 2008 disponiert habe. Umso mehr als die erste, unbestritten von ihm stammende Überweisung genau an jenem Tag in Auftrag gegeben worden sei, als der Verkaufserlös für die 3‘010 VW-Aktien seinem EUR-Konto gutgeschrieben worden sei.