Seite 11 Die Kläger würden im Rahmen des Gegenbeweises verschiedene Indizien für ein unautorisiertes Börsengeschäft anführen (act. B 4 E. 2.3.1, S. 15 f.). Auf dem Konto von Dr. WY___ sel. habe ein Liquiditätsengpass bestanden, der den Kundenberater LU___ sel. dazu gezwungen habe, die VW-Aktien zu verkaufen, um danach überhaupt seine betrügerischen Geldtransaktionen vornehmen zu können. Die Kläger hätten in ihrer Klageschrift die Geldflüsse im fraglichen Zeitabschnitt minutiös rekonstruiert, um zu belegen, dass LU___