36/2, S. 19). Ziel sei gewesen, das Klumpenrisiko zu reduzieren und das Portfolio ausgewogener zu positionieren, weshalb der Verkauf der VW-Aktien im Einvernehmen mit Dr. WY___ sel. geschehen sei. Dieser habe vom Verkaufserlös gewusst, weil er darüber mit Finanztransaktionen am 19. März 2008, 31. März 2008, 3. Juli 2008 und 23. September 2008 disponiert habe. Die zur Ausführung dieser Transaktionen notwendige Liquidität hätte ohne Verkauf der 3'010 VW-Aktien auf dem Konto von Dr. WY___ sel. nicht zur Verfügung gestanden. Daraus ergebe sich, dass er den Teilverkauf dieser VW-Aktien genehmigt habe.