B 4 E. 2.2, S. 12), dass dieser CMS-Eintrag ihres Erachtens korrekt sei und der Barbezug nur kulanterweise ersetzt worden sei. Auch der zweite Eintrag über den Hinweis auf die Risikoposition bei den VW-Aktien sei korrekt. Den Vorschlag des Kundenberaters, LU___ sel., die Aktien zu verkaufen, habe Dr. WY___ sel. angenommen, weil es sich um ein Klumpenrisiko gehandelt habe. Der Erlös von EUR 463'231.41 aus dem Verkauf der Aktien sei vom Bankkunden verwendet worden: Am 19. März 2008 habe eine Überweisung von EUR 10'000.00 an die Sparkasse G___ und am 31. März 2008 eine Anlage von EUR 100'000.00 stattgefunden (act. B 5/8 Rz. 36/2, S. 19).