Er habe am 17. März 2008 eigenmächtig 3'010 VW-Aktien aus dem Wertschriftendepot von Dr. WY___ sel. verkauft. Am 3. November 1997 habe dieser 4'010 VW-Aktien in sein Wertschriftendepot bei der Beklagten eingebracht Diese Aktien habe er teilweise vom Vater geerbt und teilweise über die Jahre hinweg hinzugekauft. In der Familie Y___ hätten diese VW-Aktien als „Familiensilber“ gegolten. Aus den bankinternen Aufzeichnungen im Client Management Server (= CMS) ergebe sich, dass Dr. WY___ sel. am 14. März 2008 seinen Bankberater LU___ sel. in der Bankfiliale in C___ besucht habe.