2.1.1 Vor dem Kantonsgericht liessen die Kläger im Wesentlichen geltend machen (act. B 4 E. 2.1, S. 8), dass der ehemalige Mitarbeiter der Beklagten, LU___ sel., nebst den von ihr anerkannten widerrechtlichen Barabhebungen und Fremdüberweisungen, die mittels Teilvereinbarung abgegolten worden seien, ihnen noch weiteren Schaden zugefügt habe. Er habe am 17. März 2008 eigenmächtig 3'010 VW-Aktien aus dem Wertschriftendepot von Dr. WY___