f) Am 29. Juni 2018 wurde den Parteien angezeigt, dass das Verfahren spruchreif und in die Phase der Urteilsberatung übergegangen sei. Gleichzeitig wurden die Parteivertreter gebeten, ihre Kostennoten einzureichen (act. B 16). g) Die Kostennote von RA Dr. AA___ und diejenige von RA BA___ / RA BB___ gingen am 10. Juli 2018 beim Obergericht ein (act. B 17 bis act. B 20). Auf die Ausführungen in den Schriftstücken gemäss den vorerwähnten lit. a, c und e wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. E. Entscheid des Obergerichts