Das Urteilsdispositiv wurde den Parteien am 22. September 2017 zugestellt (act. B 5/138). Mit Schreiben vom 3. Oktober 2017 verlangte der Rechtsvertreter der Beklagten die Begründung des Urteils (act. B 5/141A), welche in der Folge ausgefertigt wurde. C. Erstinstanzliches Urteil