Die Beklagte reichte mit Eingabe vom 29. Juni 2016 die vom Gericht verlangten Unterlagen ein (act. B 5/97). Weiter fanden drei Zeugenbefragungen statt, die am 9. September 2016 und 9. Dezember 2016 durchgeführt wurden (act. B 5/109, B 5/110, B 5/112). Die edierten Unterlagen wurden gerichtsintern gesichtet und deren Inhalt wurde den Parteien in einer Zusammenfassung zugänglich gemacht (act. B 5/103). Schliesslich wurde ein Zeuge am 21. September 2017 erneut befragt (act. B 5/136). Gleichentags fand im Anschluss an diese Zeugenbefragung die Schlussverhandlung statt. Das Urteilsdispositiv wurde den Parteien am 22. September 2017 zugestellt (act.