Am 29. Juli 2013 wurde das Schlichtungsbegehren eingereicht. Da die Parteien sich nicht einigen konnten, stellte der Vermittler am 30. August 2013 die Klagebewilligung aus (act. B 5/2/6). Mit Eingabe vom 18. Oktober 2013 reichten die Kläger beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden die vorliegende Klage mit den eingangs erwähnten Rechtsbe-