sel., 3'010 VW-Aktien verkauft. Daraus sei ihnen ein Schaden entstanden, weil diese Aktien am 28. Oktober 2008 zu einem Börsenhöchstkurs hätten verkauft werden können, aber nicht mehr im Depot vorhanden gewesen seien. Den entgangenen Gewinn beziffern sie mit CHF 3'461'757.95. Umstritten in diesem Verfahren ist primär, ob Dr. WY___ sel. den Verkauf der VW-Aktien am 17. März 2008 angeordnet bzw. später genehmigt hat, und ob diese Aktien am 28. Oktober 2008 tatsächlich veräussert worden wären. B. Prozessgeschichte vor Kantonsgericht