Der Kundenberater von Dr. WY___ sel. bei der Beklagten war LU___ sel., der in den Jahren 2008/2009 Gelder von verschiedenen Kunden der Beklagten veruntreute. LU___ sel. beging am 14. März 2010 Suizid (act. B 5/8, S. 4). Die Beklagte untersuchte in der Folge die Aktivitäten ihres ehemaligen Mitarbeiters, LU___ sel., und nahm Gespräche mit den betroffenen Kunden auf. In der Teilvereinbarung vom 18./22. August 2011 bzw. 1. September 2011 stellten die Parteien fest, dass der ehemalige Mitarbeiter der Beklagten, LU___ sel., widerrechtlich und ohne entsprechenden Auftrag des Erblassers/Kunden Dr. WY___