- Juni 2016 9 Mal - September 2016 13 Mal - Oktober 2016 4 Mal - November 2016 10 Mal - Dezember 2016 11 Mal - Januar 2017 13 Mal Im Durchschnitt von 6 Monaten ergibt dies 10 Tage pro Monat, an denen der Berufungskläger auf sein Privatfahrzeug angewiesen ist. Bei CHF 0.70 pro Kilometer kommt man so auf eine Entschädigung von CHF 72.80 pro Monat (10 x 10,4 x CHF 0.7). Der Nachweis für zusätzliche, unvorhergesehene und/oder kurzfristige Einsätze wurde nicht erbracht.