In diesem Fall sind die festen und veränderlichen Kosten ohne Amortisation zu berechnen. Kommt dem Auto keine Kompetenzqualität zu, wird der Auslagenersatz wie bei der Benützung des öffentlichen Verkehrs gewährt (AESCHLIMANN/BAEHLER, in: Schwenzer/Fankhauser [Hrsg.], FamKomm Scheidung Band II, 3. Aufl. 2017, Anh. UB N 55; PHILIPPE MAIER, Aspekte bei der Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen im Familienrecht, in: AJP 2007 1223-1240, S. 1233).