Seite 17 2.3.5 Gemäss den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums sind für den Arbeitsweg die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel zu berücksichtigen, wobei maximal die Kosten eines Generalabonnements gewährt werden (Richtlinien der schweizerischen Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten für die Berechnung des Existenzminimums vom 01. Juli 2009 Ziff. II. lit. d, publiziert in BlSchK 2009, 193 ff.; AESCHLIMANN/BAEHLER, in: Schwenzer/Fankhauser [Hrsg.], FamKomm Scheidung Band II, 3. Aufl. 2017, Anh.