Dies werde von der Arbeitgeberin bestätigt. Wenn man die Vor- und Nachbereitungszeit miteinrechne, ergäben sich aus den eingereichten Schichtplänen nicht 1,75, sondern 9 Arbeitstage pro Monat, an denen er seine Fahrten vor 6.00 Uhr beginne oder ab 23.59 Uhr beende und deshalb auf ein Fahrzeug angewiesen sei. Vor diesem Hintergrund beantrage er die Zusprechung eines monatlichen Betrages von CHF 145.00 (10.4 km x CHF 0.70 x 20). 2.3.3 Die Berufungsbeklagte liess sich nicht vernehmen (E. 1.4).