Betreffend die Kosten für den Arbeitsweg führte die Vorinstanz aus, der Ehemann mache geltend, er sei auf das Auto angewiesen, da er die Arbeit zu Zeiten beginnen müsse, wenn noch keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren würden. Ohne Auto könne er seine Arbeitsorte nicht innert vernünftiger Frist erreichen. Er habe somit monatliche Fahrkosten von CHF 150.00 (12 x 20.5 x CHF 0.60). Nach Ansicht der Ehefrau seien die Arbeitswegkosten des Ehemannes zu hoch. Anstelle des geleasten BMW 530 könnte er ein Fahrrad benützen.