Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts sei bei schwankenden Einkünften - sei es aus selbständiger wie unselbständiger Tätigkeit - auf das Durchschnittseinkommen mehrerer (in der Regel dreier) Jahre abzustellen. Der Durchschnittswert der Netto-Einkommen der letzten drei Jahre betrage CHF 6‘125.35 (CHF 5‘979.75 + CHF 6‘292.00 + CHF 6‘104.30 : 3). 2.2.3 Die Berufungsbeklagte liess sich nicht vernehmen (E. 1.4). 2.2.4 Der Berufungskläger hat in den letzten drei Jahren folgende Netto-Einkünfte erzielt: - Lohnausweis 2015 (K2Z 14 34, act. 60/23): CHF 71‘757.00;