In der Folge verzichteten die Parteien auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Obergerichts und sie verlangten auch keine Urteilsbegründung. Praxisgemäss wird daher lediglich eine Kurzbegründung ausgefertigt. Erwägungen 1. Formelles 1.1 Gegenstand des Berufungsverfahrens Mit der Berufung wurden lediglich die Ziffern 7 (nachehelicher Unterhalt) und 8 lit. b (Feststellung der Einkommen und Vermögen der Ehegatten) des Urteils vom 22. August 2017 angefochten (act. B 1). In sämtlichen übrigen Punkten ist das Urteil des Kantonsgerichts in Rechtskraft erwachsen. 1.2 Prozessvoraussetzungen, Rechtzeitigkeit der Berufung