neuer Unterhaltsbeitrag urspr. UB x neuer Indexstand (UB) urspr. Indexstand. Soweit der Ehemann nachweisen kann, dass sich sein Einkommen nicht der Teuerung entsprechend erhöht hat, findet eine Anpassung nur im Rahmen der effektiven Einkommenserhöhung statt. Fällt der Index unter den Stand von Ende Juli 2017 berechtigt dies nicht zu einer Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge. b. auf folgenden Netto-Vermögen und monatlichen Netto-Einkünften (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) der Ehegatten: