Seite 5 Eine andere Regelung des persönlichen Kontaktes zwischen dem Vater, C1___, C2___ und C3___ auf einvernehmlicher Basis und unter Rücksichtnahme auf die Interessen der Kinder bleibt vorbehalten. 4. Der Vater wird verpflichtet, an den Barunterhalt monatlich im Voraus folgende Beträge zuzüglich allfälliger Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zu bezahlen: