3. C1___, C2___ und C3___ einerseits und dem Vater andererseits steht das Recht zu, jedes zweite und vierte Wochenende des Monats von Freitag, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 19.00 Uhr, und überdies zwei Wochen Ferien pro Jahr miteinander zu verbringen. Der Vater teilt der Mutter jeweils zwei Monate im Voraus mit, wann er sein Ferienrecht ausüben möchte.