Dem Vater und den Kindern wurde das Recht eingeräumt, ein Wochenende sowie zwei weitere Tage pro Monat miteinander zu verbringen und es wurde eine Besuchsrechtsbeistandschaft angeordnet. Die eheliche Wohnung wurde der Mutter zugewiesen. Ausserdem wurde der Vater verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt der Kinder bis zum 6. Geburtstag je CHF 450.00 und danach bis zum 12. Geburtstag je CHF 550.00 zu bezahlen. Er wurde auch verpflichtet, an den Unterhalt der Ehefrau in der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober 2011 CHF 410.00, vom 1. November 2011 bis 31. Dezember 2011 CHF 430.00 und danach CHF 700.00 zu bezahlen.