10. Der Ehefrau sei die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung in der Person des Unterzeichnenden zu gewähren. 11. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. im Berufungsverfahren: (kein Antrag) Sachverhalt A. Übersicht a) Die Ehegatten heirateten am XX.XX.2007 in D___ AR. Aus der Beziehung sind drei gemeinsame Kinder C1___, geb. XX.XX.2007, C2___, geb. XX.XX.2008 und C3___, geb. XX.XX.2008, hervorgegangen (K2Z 14 34, act. 6).