Seite 2 b) der Ehefrau und Berufungsbeklagten: in der Klageantwort: 1. Die Rechtsbegehren des Ehemannes seien, soweit sie den Rechtsbegehren der Ehefrau widersprechen, abzuweisen. 2. Die Ehe der Parteien sei zu scheiden. 3. Die gemeinsamen Kinder C1___, geb. XX.XX.2007, C2___, geb. XX.XX.2008, und C3___, geb. XX.XX.2008, seien unter der gemeinsamen elterlichen Sorge zu belassen. Die Obhut sei der Mutter zuzuteilen. 4. Dem Vater sei ein gerichtsübliches Besuchs- und Ferienrecht einzuräumen.