4. Der Vater sei zu verpflichten, der Mutter an den Unterhalt der Kinder folgende monatliche und monatlich vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge, zuzüglich Kinderzulagen zu bezahlen: Bis zum 12. Geburtstag: CHF 500.00 Ab dem 12. Geburtstag bis zur Mündigkeit: CHF 700.00. 5. Es sei festzustellen, dass der Ehemann der Ehefrau keinen nachehelichen Unterhaltsbeitrag schuldet. 6. Es sei festzustellen, dass sich die Ehegatten güterrechtlich nichts schulden.