4. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens von insgesamt Fr. 6‘966.70 (Fr. 10‘000.00 Gerichtsgebühr, welche infolge des Rechtsmittelverzichts um einen Drittel reduziert und Fr. 300.00 Auslagen HEV Verwaltungs-AG), werden der Berufungsklägerin 1 auferlegt, unter Anrechnung des von ihr geleisteten Kostenvorschusses von Fr. 15‘000.00. Der Saldo von Fr. 8‘033.30 wird im Umfang von Fr. 4‘500.00 mit den noch ausstehenden erstinstanzlichen Gerichtskosten verrechnet und im Betrag von CHF 3‘533.30 an die Berufungsklägerin 1 zurückerstattet.