Seite 23 soweit die Anfrage überhaupt erfasst wurde (nur bei einer Beratung von über 15 Minuten pro Jahr wird eine kostenpflichtige Rechtsauskunft dokumentiert, vgl. act. B 19, S. 1). Unter diesen Umständen erscheinen die geltend gemacht acht Stunden Abklärungsaufwand als zu hoch. Angemessen erscheint eine Entschädigung von pauschal Fr. 300.00. Das Obergericht beschliesst: 1. Auf die Berufung der Berufungsklägerin 2 wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten dieses Beschlusses bleiben bei der Hauptsache. und erkennt: