3.2. Gerichtskosten im Berufungsverfahren 3.2.1. Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichts- und den Parteikosten zusammen (Art. 95 Abs. 1 ZPO). Gemäss Art. 106 Abs. 1 ZPO werden die Prozesskosten der unterliegenden Partei auferlegt.