Seite 21 2.6. Zusammenfassung Das Vorbringen der Berufungsklägerin 1, wonach sich der Berufungsbeklagte nicht in einem Grundlagenirrtum hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit der zum Verkauf angebotenen Grundstücke befunden habe, wird zurückgewiesen. Des Weiteren wird der Antrag auf Erstattung eines Schadenersatzes gestützt auf Art. 26 OR abgelehnt.