Am 2. April 2019 fand die abschliessende Beratung statt (act. B 29). In der Folge verzichteten die Parteien auf eine Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Obergerichts (act. B 31 und 32), weshalb praxisgemäss lediglich eine Kurzbegründung verfasst wird.