Justizgesetz verweigert. Die Entscheidung des Bundesgerichts befinde sich in Revision und werde von der Anwaltskanzlei Walder Wyss AG durch RA Philippe Nordmann weiterhin um jeden Preis erfolgreich verzögert. Die Revision und die gründliche Überprüfung der Vorgehensweise des Bundesgerichts sowie der Anwaltskanzlei in diesem Fall würden den Frieden und die Rechtssicherheit in der Schweiz zukünftig wesentlich besser gewährleisten. Die Hinterlegung des Schiedsurteils vom 14. Oktober 2015 falle in die Zuständigkeit des Obergerichts. Es sei für ihn eindeutig, dass Richter lic.