Anders als in Art. 51 Abs. 1 ZPO stellt das Gesetz indes keine nach Tagen bemessene Frist auf. In der Regel ist darauf abzustellen, ab welchem Zeitpunkt eine entsprechende Rüge den Parteien objektiv zumutbar war3. Auf jeden Fall kann dies in Anwendung der ZPO nicht eine kürzere Frist als 10 Tage bedeuten4.